Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Wir von der Kanzlei Buchheit Deutschmann Buck stehen für eine transparente Beratung und ein vertrauensvolles Verhältnis zu unserer Mandantschaft. Über das Honorar informieren wir im Erstgespräch.
Grundsätzlich erfolgt die Honorierung der Tätigkeit durch uns Rechtsanwälte nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Zur Bemessung der anfallenden Gebühren ist auf den jeweiligen Streitgegenstand und den sich hieraus ergebenden Streitwert abzustellen.
In einigen Fällen entspricht es dem Interesse unserer Mandanten eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis zu treffen. Sprechen Sie uns an, soweit Sie dies wünschen. Eine Honorarvereinbarung ist schriftlich zu treffen. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG dürfen gemäß § 49b Abs.1 BRAO nicht unterschritten werden.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so wickeln wir grundsätzlich die Korrespondenz kostenfrei für Sie ab. Das bedeutet aber nicht, dass wir das Mandat unter der Bedingung annehmen, dass Rechtsschutz auch bewilligt wird. Ist Ihre Versicherung nicht eintrittspflichtig, müssen wir wegen unser Kosten auf Sie zukommen.
Sie haben weitere Fragen zu Gerichtskosten oder die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen? Dann nehmen Sie einfach, schnell und unverbindlich Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.